Sonntag, 21. Dezember 2008

Strafe und Disziplin

1. Definitionen:
Strafe:
Sanktion gegenüber normverletzendem Verhalten; psychische/physische Strafen; der Begriff ist oft negativ besetzt
Disziplin:
Befolgen von Geboten und Verboten, Unterordnen einer Autorität
2. Absätze:
Umschreibung:
Die Begriffe „Strafe“ und „Disziplin lassen sich sowohl durch Metaphern, als auch Vergleiche gekonnt umschreiben.
Beispiele:
Es gibt neben psychischen Strafen, auch Physische, die weitaus weniger sinnvoll erscheinen.
Synonyme:
Jede Menge Synonyme für „Strafe“ existieren, angefangen von Abrechnung bis Zwangsmaßnahme.
Antonyme:
Auch mindestens so viele Antonyme, wie Synonyme zu „Strafe“ sollten unseren Wortschatz beherrschen.
Funktionsbeschreibung:
In erster Linie soll Strafe, so wie Disziplin den Maßnahmen im Bereich der Erziehung (auch Rechtswissenschaften, Psychologie, etc.) dienen. Eine Strafe ist eine Sanktion gegenüber normverletzendem Verhalten der Kinder bzw. Schüler. Dieser aggressive Akt der Autoritätsperson gegenüber dem Zögling soll zu dessen Einsichtigkeit von unangemessenem Verhalten führen, sowie die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung dieses Verhaltens stark mindern. Zweifel an Ausführungen der Strafe wurden erst in jüngster Zeit geäußert. So lehnt vor allem die auf Menschenrechte basierte Pädagogik die Strafe ab, weil sie die Identität und das Selbstbestimmungsrecht des Kindes stark beeinträchtigt.
Über- und Unterbegriffe:
Die Über- und Unterbegriffe von „Strafe“ und „Disziplin“ spannen sich über Bereiche wie Schule, Sport, und Rechtswissenschaften.

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